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Erbschaftsplanung: Hinterbliebene ebenso in der Pflicht

Geschrieben von am 07.08.2013 in Erbschaftsplanung | Keine Kommentare
BirgitH/pixelio.de

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Die meisten Menschen sind nach dem Ableben eines geliebten Menschen mit anderen Themen beschäftigt und besitzen kaum Energie und Interesse, sich mit der Erbschaftsplanung auseinanderzusetzen. Verständlich bei dem ohnehin sensiblen Thema. Spezialisten für eine vorausschauende Erbschaftsplanung, um Vermögen dem individuellen Wunsch entsprechend weiterzugeben, sind demnach gefragt.

Nach dem Ableben eines Menschen tritt entweder ein Alleinerbe oder eine Erbengemeinschaft in die Fußstapfen der Hinterlassenschaft. Das ist vom Erblasser so gewollt und verdient Berücksichtigung. Zuvor muss eine Erbschaftsplanung stattgefunden haben. Ohne diese ist keine gezielte Weitergabe des Vermögens möglich. Die Erbschaftsplanung erfordert viel Auseinandersetzung für den zukünftigen Erblasser. Schließlich geht es bei der Erbschaftsplanung um die Weitergabe einer Lebensleistung – Grund genug mit höchster Sorgfalt und Bedacht vorzugehen.

Nicht nur denjenigen, der sich zu Lebzeiten mit der Erbschaftsplanung beschäftigt, erwarten Pflichten. Genauso muss der Hinterbliebene sich mit verschiedenen Seiten der Erbschaftsplanung auseinandersetzen und Regelungen treffen. Keine einfache Aufgabe in Zeiten des Verlustes. Für ihn ergeben sich trotz allem wichtige Aufgaben: Im Vordergrund stehen die materielle und finanzielle Abwicklung der Hinterlassenschaft. In gewissem Maße übernimmt der Erbe die Erbschaftsplanung als Hinterbliebener. Hilfreich ist hier ein kompetentes Netzwerk, das dabei unterstützt die Verbindlichkeiten der Erbschaftsplanung zu erfüllen.

Erbschaftsplanung in die richtige Richtung lotsen

Nach dem Verlust eines geliebten Menschen aus dem Umfeld fühlen sich Trauernde häufig allein gelassen. Dabei warten gerade jetzt vielfältige Aufgaben der Erbschaftsplanung, die eines großen Einfühlungsvermögens bei gleichzeitig organisiertem Handeln bedürfen. Eine Erbschaftsplanung erfordert eine Begleitung, die nicht nur strukturiertes Handeln übernimmt, sondern gleichzeitig auch die Sensibilität der Beweggründe beachtet. Ein Lotse ist gefragt, der sämtliche Verpflichtungen der Erbschaftsplanung im Blick hat und sich um die Organisation verschiedener Aufgaben sorgt.

Im Mittelpunkt der Erbschaftsplanung steht das Verschaffen eines Überblicks über die häufig ungeordneten Hinterlassenschaften. Nach einer ersten Bestandsaufnahme werden die einzelnen notwendigen Schritte der Erbschaftsplanung abgestimmt. Nichts passiert ohne vorherige Absprache. Zu den vielfältigen Tätigkeiten zählen vor allem erforderliche administrative Aufgaben. Hierzu zählt der Schriftverkehr in sämtlichen Belangen. Beispielsweise werden Behörden über Wesentliches informiert und zwischen Institutionen wird vermittelt. Zudem werden Termine mit Vermietern, Behörden und anderen Institutionen begleitet. Für jede Aufgabenstellung wird die passende Lösung ermittelt. Die Erbschaftsplanung kann deshalb reibungslos erfolgen, weil ein konzentriertes Netzwerk zur Verfügung steht, das die erforderliche Kompetenz aufweist. Die Erbschaftsplanung wird nicht nur mit einem Höchstmaß an Fachkompetenz durchgeführt, sondern auch mit der dem Anlass entsprechenden Diskretion.

Kontakt:
Trauerfall-Lotse UG & Co. KG
Robert Donarski
Sachsentor 46
21029 Hamburg
Tel.: 040 72544644
Fax: 040 72979523
E-Mail: info@trauerfall-lotse.de
Homepage: www.trauerfall-lotse.de

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