Der Blick hinter die Nachrichten: DSA Worldnews

Das dsa-Extrablatt blickt hinter die Kulissen: Wir erzählen die Geschichte hinter den Nachrichten. Mal kritisch, mal satirisch – immer lesenswert.

Düll & Schönberger GmbH Steuerberatergesellschaft aus Donauwörth

Düll & Schönberger GmbH Steuerberatergesellschaft aus Donauwörth Die Steuerkanzlei wurde 1998 von Frau Dipl.-Kfm. und Steuerberaterin Ingrid Schönberger gegründet. Seit 2008 wird die Kanzlei unter der Firma Düll & Schönberger GmbH Steuerberatungsgesellschaft weitergeführt. Die Geschäftsführer, Ingrid Schönberger, Steuerberaterin und Christian Düll, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, stehen mit Ihrem Team von fünf qualifizierten Mitarbeiterinnen den Mandanten mit moderner Steuerberatung zur Seite. Die Steuerberatergesellschaft bietet langjährige Erfahrung und ein umfassendes Dienstleistungsangebot in verschiedenen Bereichen. Ingrid Schönberger und ihr Team legen höchsten Wert auf Sorgfalt und Qualität ihrer Arbeit. Die Beratung verläuft professionell, seriös und ist nah am Kunden.

Die Düll & Schönberger GmbH Steuerberatergesellschaft aus Donauwörth

Vermögensübertragung zu Lebzeiten

Wer zu Lebzeiten Vermögen auf die nächste Generation übertragen möchte, wird von Ingrid Schönberger und ihrem Team kompetent beraten und unterstützt. Dabei sollten Vor- und Nachteile beachtet und sorgfältig gegeneinander abgewägt werden. Maßgebend sind letztlich allein die individuellen familiären und wirtschaftlichen Lebensumstände. Attraktiv ist besonders das Sparmodell, bei dem Erblasser zu Lebzeiten Vermögen auf Erben übertragen. Wenn die eigenen Kinder Vermögenswerte geschenkt bekommen oder erben, bleiben je Kind und Schenker 400.000 Euro steuerfrei. Dieser Freibetrag kann jeweils nach Ablauf von zehn Jahren erneut genutzt werden. Hausbesitzer, die ihre Immobilie aus steuerlichen oder anderen Gründen an die nächste Generation weiterreichen möchten, sollten sich rechtzeitig das Vorgehen überlegen. Bei Schenkung unter Vorbehalt des Nießbrauchs oder Einräumung eines Wohnrechts erhält der Schenker eine lebenslange Sicherheit, denn die erbenden Kinder können den Schenker nicht einfach aus der Immobilie vertreiben. Beim Nießbrauch ist es vorteilhaft, dass das Objekt bei Bedarf weitervermietet werden kann. Steuerberaterin Ingrid Schönberger weist auf folgendes hin: „Wird zum Beispiel ein Heimaufenthalt nötig, können durch die Vermietung Einkünfte erzielt werden, die dann der Finanzierung des Heimaufenthalts dienen können. Ein weiterer Steuervorteil besteht darin, dass der Kapitalwert des Nießbrauchs vom zu versteuernden Schenkungswert abgezogen werden kann.“ Es können jedoch auch unerwünschte Folgen eintreten wenn sich der Schenker wesentliche Rechte, wie den Nießbrauch vorbehalten hat. Ein Pflichtteilsberechtigter hat zwar nach Ablauf von zehn Jahren keinen Anspruch mehr an einer verschenkten Immobilie, wurde für den Schenkenden jedoch ein Nießbrauch eingetragen, läuft die 10-Jahres-Frist erst gar nicht an.

Pressekontakt:
Düll & Schönberger GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Berger Vorstadt 4
86609 Donauwörth
Tel.: 09 06 / 9 81 63 93
Fax: 09 06 / 9 81 64 01
E-Mail: kanzlei@duell-schoenberger-gmbh.de
Homepage: www.duell-schoenberger-gmbh.de

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