Der Blick hinter die Nachrichten: DSA Worldnews

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Wird Meinungsfreiheit in Deutschland zur Mutprobe?

Geschrieben von am 04.10.2012 in Klartext | Keine Kommentare

© Karl-Heinz Laube / pixelio.de

Nicht nur die jüngste Vergangenheit hat gezeigt, dass ein kleiner Funken das explosive Fass „Islamismus“ explodieren lassen kann. Das mag in islamischen Ländern durchaus gängige Praxis sein, doch wie gehen Länder wie Deutschland mit dieser Problematik um?

In Artikel 4 des Grundgesetzes ist festgelegt, dass die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses unverletzlich sind. Artikel 5 garantiert das Recht auf Meinungsfreiheit in Wort, Schrift und Bild. Ebenfalls wird die Pressefreiheit gewährleistet und eine Zensur verboten.

Ein Widerspruch im Falle der Mohammed Karikaturen? Die Wahrheit liegt wieder einmal in der Mitte: Es ist geschmacklos Moslems durch die Verunglimpfung ihres Propheten zu beleidigen. Ebenso wenig sind die darauf erfolgten Gewaltausbrüche zu akzeptieren. Auch gilt zu unterscheiden, wo diese Gewaltausbrüche stattfinden. In der arabischen Welt ist dies sicherlich anders zu bewerten als in Deutschland.

Gerade in Verbindung mit der von der Politik so „erfolgreichen Integration“ stoßen Aufrufe zur Gewalt seitens Islamisten in Deutschland auf Befremden. In einem Propaganda-Schreiben rufen radikale Islamisten zu Attentaten in Deutschland auf. So liegt der Redaktion der „Welt“ ein achtseitiges Dokument eines deutschen Islamisten vor, der seine Glaubensbrüder aufgrund der Mohammed Videos zu Attentaten in Deutschland aufruft. Allem Übel zur Folge nutzen rechtsradikale Organisationen dieses Mohammed Video dazu, die Stimmung noch weiter anzuheizen. Laut deutschen Sicherheitskreisen werden diese Drohungen sehr ernst genommen und derzeit durch das BKA ausgewertet.

Wo bleibt die Vernunft?

Warum beziehen moslemische Religionsführer in Deutschland nicht klar Stellung und rufen öffentlich zur Mäßigung auf? Auf der anderen Seite ist es die Aufgabe der Politik und die der Sicherheitsorgane Demonstrationen von rechtsradikalen Organisationen zu unterbinden, die ausschließlich die Provokation und die Verunglimpfung des moslemischen Glaubens zum Ziel haben.

Eine Gratwanderung, so lange beide Seiten den Inhalt des Grundgesetzes nicht verstanden haben.

Robert E. Justitz

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