Der Blick hinter die Nachrichten: DSA Worldnews

Das dsa-Extrablatt blickt hinter die Kulissen: Wir erzählen die Geschichte hinter den Nachrichten. Mal kritisch, mal satirisch – immer lesenswert.

Steuerberaterkanzlei Claudia Wexel aus Pforzheim

Logo Claudia WexelDie Steuerberaterkanzlei Claudia Wexel wurde im Jahr 1997 gegründet und ist neben der allgemeinen Steuerberatung auf den Fachbereich der Wirtschaftsberatung spezialisiert. Die Inhaberin Claudia Wexel ist seit 1990 anerkannte Steuerberaterin. Sie und ihr Team der Steuerkanzlei blicken auf eine langjährige Berufserfahrung zurück. Jedes Teammitglied bildet sich stetig fort, um jedem Kunden zu jeder Zeit kompetent helfen zu können. Die Kanzlei bearbeitet Steuerangelegenheiten für private, selbstständige und gewerbliche Mandanten. Hierbei wird jeder Mandant individuell beraten. Die Stärke der Kanzlei ist es, komplizierte sowie komplexe Steuergesetzgebungen für den Mandanten verständlich darzulegen und somit bestmöglich zu unterstützen. Claudia Wexel arbeitet in Kooperation mit einem Rechtsanwalt. Die Steuerberaterkanzlei Claudia Wexel ist Mitglied bei der Steuerberaterkammer Nordbaden.

Individuell und professionell

Das Leistungsspektrum der Steuerberaterkanzlei Claudia Wexel umfasst alle allgemeinen Tätigkeiten eines Steuerberaters wie Steuererklärungen oder Jahresabschlüsse. Im Bereich der Steuerberatung werden die Mandanten vom Buchhaltungsservice bis zur Erstellung von Jahresabschlüssen und Sonderbilanzen betreut. Das Augenmerk liegt bei dem Schwerpunkt Umsatzsteuerrecht, insbesondere für Import- und Exportgeschäfte sowie Dienstleistungen in der Europäischen Union, ebenso für internationale Unternehmer. Des Weiteren berät das Team seine Mandanten umfassend bei der Existenzgründung. Steuerliche und betriebswirtschaftliche Gestaltungsfragen im unternehmerischen Bereich werden erfahren beantwortet und das Vorhaben des Mandanten wird umfassend analysiert sowie Businesspläne werden erstellt. Ausgestattet mit diesen Analysen schafft das Team eine fundierte Basis, um adäquate, kompetente und profitable Wege zum Ziel aufzuzeigen.

Steuerberaterin Claudia Wexel informiert — EG-Binnenmarkt und die Behandlung der Umsatzsteuer

Der Europäische Binnenmarkt besteht seit dem 1. Januar 1993 und ist der gemeinsame Binnenmarkt der Europäischen Union. Er besteht inzwischen aus 28 Mitgliedsstaaten, die den größten gemeinschaftlichen Markt der Welt bilden.
Die Umsatzbesteuerung von Lieferungen und sonstigen Leistungen über eine oder mehrere Binnenmarktgrenzen hinweg ist kompliziert und für den Unternehmer kaum noch zu beherrschen. Steuerberaterin Claudia Wexel steht jedem Mandanten professionell und durch langjährige Berufserfahrung zur Seite. Sie informiert umfassend über die Umsatzsteuern im EG-Binnenmarkt und bietet zielführende Informationen mit verständlichen Lösungsansätzen.

Umsatzsteuern bei Grenzüberschreitungen

Deutsche Unternehmen sind häufig im Ausland tätig und das Umsatzsteuerrecht stellt Unternehmen vor größte Herausforderungen. Ob eine Registrierungspflicht im Ausland besteht und wann die Steuerschuldnerschaft auf den ausländischen Unternehmer übergeht, sind entscheidende Fragen der Mandanten. Beim innergemeinschaftlichen Warenerwerb, bei Lieferungen in Drittländer oder bei Reihengeschäften ist Expertenwissen gefragt, wenn Mandanten rechtssicher agieren wollen. Bei Lieferungen von einem Mitgliedstaat in der Europäischen Union in einen anderen Mitgliedstaat der EU ist für die umsatzsteuerliche Beurteilung zu unterscheiden, ob die Lieferung an einen steuerpflichtigen Unternehmer getätigt wird oder an eine Privatperson. Lieferungen an Unternehmer in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei im Herkunftsland und unterliegen im Bestimmungsland beim Empfänger der Lieferung der Erwerbsbesteuerung. Unternehmer müssen spätestens bei Rechnungsstellung wissen, ob mit Deutscher, ausländischer oder ohne Umsatzsteuer abgerechnet werden kann. Fehler können sehr teuer werden, zum Beispiel wenn im Nachhinein die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung durch den Fiskus aberkannt wird. Dies gilt auch für Dienstleistungen, bei denen es entscheidend darauf ankommt, wo sich der umsatzsteuerliche Leistungsort befindet.

Vorsteuervergütungsverfahren dient der Erstattung von im Ausland angefallener Vorsteuer

Viele Unternehmen verschenken bares Geld, wenn ihre Mitarbeiter regelmäßig im Ausland unterwegs sind oder das Unternehmen sich auf einer ausländischen Messe präsentiert. Zudem erbringen zahlreiche Unternehmen Wartungsleistungen Claudia Wexel Fotoim Ausland, für die Produkte die vor Ort gekauft werden müssen. In all diesen Fällen zahlt ein deutsches Unternehmen automatisch die ausländische Umsatzsteuer, die erstattet werden kann. Seit dem Jahr 2010 haben sich die gesetzlichen Vorgaben für das sogenannte Vorsteuervergütungsverfahren geändert. Dabei hat der Gesetzgeber auch das Erstattungsverfahren vereinfacht. Voraussetzung für die Vorsteuervergütung ist, dass es sich um ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen handelt. Das Unternehmen darf innerhalb eines bestimmten Zeitraums in dem jeweiligen Land keine oder lediglich steuerfreie Umsätze getätigt haben. Steuerlich unschädlich ist es, wenn ein Unternehmen Umsätze ausgeführt hat, für die der Kunde die Umsatzsteuer abgeführt oder für ein Unternehmen einbehalten hat. Des Weiteren muss die gezahlte Umsatzsteuer je nach Land bestimmte Mindestgrenzen überschreiten. Grundsätzlich kommt eine Vorsteuererstattung beispielsweise für Hotel, Verpflegung, Repräsentation, Telekommunikation, Mietwagen, Dienstleistungen, Messen, Konferenzen, Kraftstoff, Reparaturen oder die Maut in Betracht.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen

Für den Verkauf und Kauf von Waren und Dienstleistungen in andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union muss eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden. Ist schon beim Start der Geschäftstätigkeit klar, dass grenzüberschreitend gearbeitet wird, kann die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bereits beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

 

Pressekontakt:
Steuerberaterkanzlei Claudia Wexel
Dipl.Betriebswirtin (FH) Claudia Wexel
Normannenweg 16
75177 Pforzheim
Tel.: 07231 / 955 303
E-Mail: mail@steuerwexel.de
Homepage: www.steuerwexel.de

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