Der Blick hinter die Nachrichten: DSA Worldnews

Das dsa-Extrablatt blickt hinter die Kulissen: Wir erzählen die Geschichte hinter den Nachrichten. Mal kritisch, mal satirisch – immer lesenswert.

Dipl.Ing. Jürgen Elsaß, Kfz-Sachverständiger und Mitglied in der GTÜ-Arbeitsgemeinschaft UEQA, Kfz- und UEQA Sachverständiger in Lörrach

UEQA Sachverständiger Jürgen ElsaßDer Diplom Ingenieur Jürgen Elsaß ist Kfz-Sachverständiger und Mitglied in der GTÜ-Arbeitsgemeinschaft UEQA. Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) hat nach der erfolgreichen Zusammenarbeit mit freiberuflichen Kfz-Sachverständigen die Bereiche Umweltschutz, Energieberatung, Qualitätsmanagement und Arbeitssicherheit (UEQA) in ihr Arbeitsgebiet aufgenommen. Die GTÜ-Arbeitsgemeinschaft UEQA will gemeinsam mit den Sachverständigen ausgereifte und intelligente Lösungen für den Markt entwickeln. Diese Lösungen sollen dem Endverbraucher zu besseren Ergebnissen verhelfen. Dipl.Ing. Jürgen Elsaß arbeitet gemeinsam mit seinem Sohn als Selbstständiger im Sachverständigenbüro UEQA. Gegründet wurde das Büro im Jahr 2008. Jürgen Elsaß plant die Sanierung von Wohnhäusern, Einfamilien- und Mehrfamilienwohnhäusern unter der Vorgabe: Die Trinkwasserqualität im Wohneigentum muss bis zum letzten und am wenigsten benutzten Zapfhahn gewährleistet sein.

Qualitätssicherung des Trinkwassers ab der Wasseruhr

Für die Überwachung des Trinkwassers von der Aufbereitungsanlage bis zu den Gebäude-Wasseruhren sind der Bund und das Gesundheitsamt zuständig und verantwortlich. Hier gilt die Grenzwert-Tabelle, diese ist in ganz Deutschland einheitlich (Trinkw VO 2001).

Ab der Wasseruhr in den Wohnhäusern liegt die Verantwortung der Reinheit des Trinkwassers beim Land und dem Eigentümer. Hier beginnt die Arbeit von Jürgen Elsaß und auch die Anwendung der Trinkw VO 11.2011. Das Trinkwasser muss nach der Wasseruhr bis zur am wenigsten und am weitesten entfernten Zapfstelle die gleiche Qualität wie an der Wasseruhr selbst haben. Nach der Wasseruhr-Eingangsstelle in das Gebäude- gilt für den Eigentümer keine “Grenzwerttabelle” mehr für die  Trinkwasserqualität. Ausschlaggebend ist die Urprobe : die Wasserprobe an der Wasseruhr. Alle Proben, die von der Leitung ab der Wasseruhr bis zu den Zapfstellen entnommen werden, müssen mit der Probe von der Wasseruhr verglichen werden. Diese Werte bzw. Analysen werden von einem zertifizierten Sachverständigen in einem Gutachten ausgearbeitet.

Die Trinkwasser-Qualität muss rein, farblos, geruchs- und geschmacksneutral sein. Schwebeteilchen dürfen nicht vorhanden sein. Im Idealfall: Wasserproben an den Zapfstellen sind gleich der Wasserprobe an der Wasseruhr. In der Praxis kann man durch einen Vergleich feststellen, ob das Trinkwasser durch die Leitungsrohre verunreinigt wird.

Jürgen Elsaß berät zudem die Bewohner von Privathaushalten bei Umwelt- und Energiefragen. Werkstätten unterstützt Jürgen Elsaß bei der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung. Er ist Mitlglied bei der GTÜ Stuttgart und im REFA-Verband. Mit seinem Sohn zusammen bieten sie Staplerfahrer- und Arbeitsbühnenbenutzer-Lehrgänge an.

Pressekontakt:
Dipl.Ing. Jürgen Elsaß
Sachverständigenbüro UEQA
Tumringer Str. 200
79539 Lörrach
Telefon und Fax: 07621/3978
Mobil: 0171/ 74 45 46 5
E-Mail: j.elsass@gmx.de
Homepage: www.sachverstaendiger-elsass.de

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