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Verkauf von gebrauchter Software ist erlaubt

Geschrieben von am 03.07.2012 in Klartext | Keine Kommentare

Nach einem Urteil des EU-Gerichtshofs dürfen Softwarelizenzen generell weiterverkauft werden. Das gilt für Kopien auf CD und DVD und auch für Download-Lizenzen. Der Verkauf eines Produktes führe automatisch zu einer Übertragung des Eigentumsrechts an den Käufer. Ein Entwickler könne sich dem Weiterverkauf seiner gebrauchten Kopien durch einen Kunden nicht widersetzen.

Unzulässig sei nur ein geteilter Weiterverkauf der Lizenz: Will man eine Softwarelizenz verkaufen, muss das betreffende Programm auf bereits installierten Rechnern unbrauchbar gemacht werden. Sonst verstoße man gegen das Verbot der Vervielfältigung.

Für den US-amerikanischen Softwareentwickler Oracle bedeutet das Urteil eine Niederlage in dem langjährigen Rechtsstreit mit dem Münchener Unternehmen UsedSoft. Oracle sah in dem Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen für Firmenkunden seine Urheberrechte verletzt. Nach Ansicht des EU-Gerichtshofs erschöpft sich das Recht auf ausschließliche Verbreitung der Programmkopien mit dem Erstverkauf.

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