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Erbschaftsplanung und die Notwendigkeit vorzusorgen

Geschrieben von am 05.08.2013 in Erbschaftsplanung | Keine Kommentare
Thorben Wengert /pixelio.de

© Thorben Wengert / pixelio.de

Sich mit der Erbschaftsplanung auseinanderzusetzen heißt, sich mit dem eigenen Tod beschäftigen zu müssen. Das fällt wenigen leicht. Dennoch ist die Erbschaftsplanung von großer Bedeutung. Denn: Wer möchte sein Erbe nicht an der richtigen Stelle wissen?

In der Erbschaftsplanung wird die Übertragung des Vermögens auf die nächste Generation geregelt. Die Erbschaftsplanung ist eine Vorsorgeplanung. Dazu muss das deutsche Recht bemüht werden. Anwendung findet beispielsweise das Familienrecht, das Versicherungsrecht, das Erbrecht oder das Sozialversicherungsrecht. Ziel dieser Vorsorge ist die Gewährleistung des eigenen Willens: Das Erbe soll da ankommen, wo man es selber will. Die Erbschaftsplanung bedingt, sich mit vielen Fragen zu beschäftigen, die das Leben nach dem eigenen Ende bestimmen.

Soll das Erbe geplant werden, müssen folgende Fragen geklärt werden: Wer soll meinen Nachlass erhalten? Soll es eine Erbengemeinschaft sein? Oder nur eine Person? Wer ist pflichtteilberechtigt? Was passiert, wenn ein Erbe noch minderjährig ist? Welche laufenden Verträge müssen eventuell angepasst werden – beispielsweise Gesellschaftsvertrag und Ehevertrag? Wie wird mit ausländischem Vermögen, Immobilien oder Familienbesitz im Ausland verfahren? Welches Erbrecht besitzt Gültigkeit?

Erbschaftsplanung hat Projektcharakter

Diese wenigen Fragen deuten auf die Komplexität der Erbschaftsplanung hin und verweisen zugleich auf die Notwendigkeit der Erbschaftsplanung. Ist das Erbe rechtlich nicht eindeutig noch zu Lebzeiten geregelt, können vehemente Streitigkeiten im Umfeld des Verstorbenen entstehen. Aktuell ist das die Realität: Klassische Instrumente der Erbschaftsplanung sind das Testament oder ein sogenannter Erbvertrag – beides besitzen nur etwa 20 Prozent der Bevölkerung in Europa. Der letzte Wille mag bekannt sein, ob dieser Wirklichkeit wird, liegt in den Händen anderer.

Die Erbschaftsplanung muss daher oftmals erst nach dem Tod beginnen. Hierbei spielt die schnelle Organisation die entscheidende Rolle. Die Erbschaftsplanung nach dem Tod eines geliebten Familienmitglieds oder Freundes wird durch die Trauer zusätzlich erschwert. Die Aufgaben in diesem speziellen Fall der Erbschaftsplanung: Die Hinterlassenschaft muss geordnet werden. Es folgen Gespräche bei Banken, Gerichten und Versicherungen. Die Komplexität der Erbschaftsplanung bleibt erhalten und wird durch mögliche Streitigkeiten verschärft. An dieser Stelle ist es wichtig, jemanden vertrauen zu können, der sich um alle notwendigen Angelegenheiten sorgt, zwischen Streitparteien vermittelt und beratend zu Seite steht. Dafür gibt es den Lotse.

Kontakt:
Trauerfall-Lotse UG & Co. KG
Robert Donarski
Sachsentor 46
21029 Hamburg
Tel.: 040 72544644
Fax: 040 72979523
E-Mail: info@trauerfall-lotse.de
Homepage: www.trauerfall-lotse.de

 

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