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Der Rettungsschirm ist gespannt

Geschrieben von am 09.10.2012 in Eurokrise, Fakten, Klartext | Keine Kommentare

© Klaus Brüheim / pixelio.de

Seit gestern ist der ESM-Rettungsschirm in Kraft. Hinlänglich bekannt: Der ESM soll die Euro-Zone stabilisieren. Und zwar durch die Vergabe von Krediten aus dem gemeinsamen Fonds der europäischen Staaten. Wer kommt nun an den europäischen Geldtopf und was muss ein Staat wie Griechenland dafür tun?

Wie nicht anders zu erwarten: Die erste Voraussetzung für ein Geldpaket aus dem ESM ist ein Antrag. Diesen kann ein Euro-Land stellen, wenn es sich am internationalen Finanzmarkt kein Geld mehr leihen kann oder nur zu nicht mehr vertretbaren Konditionen. Oberste Bedingung für Zahlungen aus dem ESM: Die finanzielle Krise eines Staates gefährdet die gesamte Währungsunion. Das prüft und beurteilt die EU-Komission und die Europäische Zentralbank (EZB).

Liegt eine Gefährdung der Währungsunion vor, billigen die Finanzminister der Eurozone den Antrag. Der nächste Schritt: das Memorandum of Understanding (MoU). Hier werden mit dem Antragsteller Vorgaben zu fiskalpolitischen Reformen ausgehandelt. Der Umfang der Reformen ist abhängig von der Höhe des Kredites. Die Hilfsgelder werden nur in sogenannten Tranchen, in mehreren Teilzahlungen, gewährt. Die Troika aus EU, EZB und IWF prüft regelmäßig die Einhaltung der Reformbedingungen. Setzt ein Staat die vereinbarten Reformen nicht um, werden die Hilfsgelder eingefroren.

Der ESM ist grundlegend an Eigenanstrengungen der potenziellen Hilfeempfänger geknüpft. Die Gelder müssen verzinst zurück bezahlt werden.

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